· Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge
VgV-Vergabe von TA-Leistungen in der HOAI 2021: Wege zu fairen Honoraren und Leistungen
von Rechtsanwalt Axel C. Sperling und Dipl.-Ing. Dipl. Wirtsch.-Ing. Martin Vielhauer, Honorarsachverständiger Technische Ausrüstung
| Die Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung durch die öffentliche Hand ist schwieriger geworden. Die Freiheiten der neuen HOAI lassen viele Unsicherheiten bei den Parteien entstehen. PBP antwortet mit einer Artikelserie auf die Möglichkeiten und Problemstellungen in diesem Themenbereich. In Teil 1 der Reihe schaffen wir einen Überblick über alte und neue Möglichkeiten des Vergaberechts und wie beide Seiten damit umgehen können. |
Im Preiswettbewerb wird das Honorar höher gewichtet
Seit der Entscheidung des EuGH (C-377/17, Abruf-Nr. 209725) vom 04.07.2019 dürfen Architekten und Ingenieure ihre Honorare unterhalb der HOAI-Mindestsätze anbieten. Das hat weitreichende Konsequenzen für die öffentlichen Auftraggeber. Zuvor war es gang und gäbe, das Planerhonorar in einem Vergabeverfahren mit einer Gewichtung von zehn bis 15 Prozent zu bewerten. Begründet wurde dies damit, dass Honorarunterschiede ohnehin nur bei der Bepreisung der Besonderen Leistungen zu erwarten seien.
Jetzt ist aber ein offener Preiswettbewerb möglich. Damit sind die öffentlichen Auftraggeber aus haushalts- und vergaberechtlichen Gründen gezwungen, das Honorar entsprechend höher zu gewichten. Nur so werden ausreichende Anreize für einen Preiswettbewerb gesetzt. Rechtlicher Ausgangspunkt ist § 58 Abs. 2 S. 1 VgV: „Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.“
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