01.02.2001 · Fachbeitrag · Entscheidung zu Baukostenüberschreitungen
Vor Kostengarantien wird gewarnt
| Die Abgabe von Baukostengarantien muss angesichts der Haftungsrisiken gut überlegt sein. Geben Sie eine „Kostengarantie“ ab, haften Sie sogar, wenn Sie an der Überschreitung der Kosten keine Schuld trifft. Etwas geringer ist das Gefahrenpotenzial bei einer „Bausummengarantie“. Hier haften Sie für den dem Bauherrn entstandenen Schaden nur, wenn Sie an den Kostenüberschreitungen schuld sind oder waren (§ 635 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig