01.06.2006 | Entscheidung zur Honorarverjährung
Nicht prüffähige Honorarrechnung darf auch nach Jahren noch ersetzt werden
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit einem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil eine wichtige Frage zur Verjährung des Honoraranspruchs von Ingenieuren und Architekten in Ihrem Sinne geklärt. Lesen Sie nachfolgend, was die Frankfurter Richter entschieden haben und wie Sie die Entscheidung in der Praxis für sich nutzen.
Die Kernsätze des positiven Urteils
Für die ganz eiligen Leser haben wir die Kernsätze des Urteils (vom 9.12.2004, Az: 1 U 278/03; Abruf-Nr. 061115) vorangestellt. Sie lauten:
1. Eine nicht prüffähige Honorarrechnung setzt den Beginn und den Lauf der Verjährungsfrist für das Honorar nicht in Gang.
2. Der Planer verhält sich nicht treuwidrig, wenn er dem Auftraggeber zunächst eine nicht prüffähige Rechnung und erst sehr viel später ein prüffähige Rechnung vorlegt.
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