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  • 23.04.2009 | Fallstricke bei Aufträgen im Konjunkturpaket II

    Planung der Medizin- und Labortechnik: Honorarverlusten rechtzeitig vorbeugen

    von Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon, Architekt, ö.b.u.v. SV für
    Honorare und Leistungen der Architekten, Osterode/Harz

    Bei der Technischen Ausrüstung, zu der auch die Medizin- und Labortechnik gehört, gibt es bei der Honorarschlussabrechnung seit kurzem häufig großen Ärger bei den anrechenbaren Kosten. Dabei geht es immer um die Fragen,  

    • welche Bestandteile der Medizin- und Labortechnik überhaupt in den Regelungsbereich des § 68 HOAI gehören (denn nur für diese Anlagen und Installationen kann das entsprechende Honorar nach § 68 HOAI abgerechnet werden) und
    • welche Kosten nicht Bestandteil des Honorars für Grundleistungen der Technischen Ausrüstung sind - und somit gesondert geregelt werden müssen.

     

    Um es kurz vorwegzugreifen: Wenn Sie nicht vorbeugend handeln, drohen empfindliche Honorarverluste. Unsere Ausführungen sind deshalb auch ein Plädoyer dafür, entsprechende Honorarsicherungsvereinbarungen zu treffen. Sie betreffen den Planbereich Technische Ausrüstung, nicht die Gebäudeplanung.  

    Praxisrelevanz ist aktuell sehr hoch

    Die Praxisrelevanz des Themas ist sehr hoch. Denn im Rahmen des Konjunkturpakets II erhalten vor allem Krankenhäuser und Hochschulen sehr hohe Förderbeträge für Bau- und Ausstattungsinvestitionen. Entsprechend viele Aufträge werden an Planungsbüros erteilt werden.  

     

    Beispiel

    Als Durchschnittsbeispiel sei hier die Region Trier genannt. 26 Mio. Euro werden dort für Hochschulen und Krankenhäuser zur Verfügung stehen. Die Universität Trier erhält 7 Mio. Euro, die Fachhochschule 7,5 Mio. Euro. 11,5 Mio. Euro gehen an die Krankenhäuser in Trier, Bitburg, Wittlich, Idar-Oberstein und Birkenfeld. Vergleichbare Beträge fallen im gesamten Bundesgebiet an.  

    Grundlagen der Honorarberechnung prüfen

    Um die Frage zu klären, welche Kosten anrechenbar sind, lohnt ein Blick in die vier wichtigsten Regelungen zur Eingruppierung von Kosten der Medizin- und Labortechnik in die HOAI. Bedenken Sie: Alles, was darin nicht eingeschlossen ist, bedarf einer besonderen Regelung, um ein auskömmliches Honorar zu sichern.