01.08.2017 · Fachbeitrag · honorargestaltung
Planung der Medizin- und Labortechnik: Vertragsklausel beugt Honorarverlusten vor
| Bei der Honorarschlussabrechnung für die Medizin- und Labortechnik gibt es häufig Ärger bei den anrechenbaren Kosten. Es geht um die Fragen, welche Bestandteile der Medizin- und Labortechnik überhaupt in den Regelungsbereich des § 55 HOAI gehören und welche Kosten nicht Bestandteil des Honorars für Grundleistungen der Technischen Ausrüstung sind – und somit gesondert geregelt werden müssen. PBP empfiehlt, eine entsprechende Honorarvereinbarung zu treffen. |
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