01.01.2007 | Feinheiten kennen
Rechnungslegung nach der Umsatzsteuer-erhöhung: So funktioniert‘s in der Praxis
Die Erhöhung des Regelsteuersatzes von 16 auf 19 Prozent zum 1. Ja-nuar 2007 hat Ihnen schon im Vorfeld viel Arbeit beschert. Nachdem die Besonderheiten bei Teilleistungen nicht mehr so interessant sind wie noch im Dezember, tauchen die Probleme jetzt an anderer Stelle auf. Im Zentrum stehen die unteilbaren Leistungen, die Sie nach dem 31. Dezember 2006 zum Steuersatz von 19 Prozent ausführen, für die Sie aber im alten Jahr bereits Abschlagszahlungen vereinnahmt und entsprechend versteuert haben.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen deshalb, wie Sie
- diese Sachverhalte „rechnungstechnisch“ richtig darstellen und
- sicherstellen, dass Sie – umsatzsteuerbedingte – Nettohonorarverluste vermeiden.
Der Ausgangssachverhalt
Wir werden dabei immer folgenden Sachverhalt zu Grunde legen.
Ein Ingenieurbüro ist im November 2006 mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden. Das Gutachten kostet 10.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (USt) und wird im Februar 2007 fertig gestellt. Am 6. November hat das Büro eine Anzahlung von 5.000 Euro zuzüglich USt angefordert. Der Auftraggeber hat am 20. November gezahlt. Die Schlussrechnung wird im Februar 2007 erteilt und vom Auftraggeber im März 2007 bezahlt. Das Ingenieurbüro ist zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet. |
Die Fakten
Die unumstößlichen Fakten dieses Sachverhalts lauten:
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