01.09.2003 · Fachbeitrag · Gemischt genutzte Gebäude
Auch Ingenieure und Architekten können die Vorsteuer geltend machen
| Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Unternehmer die Vorsteuer auf die Privatwohnung geltend machen können, wenn sie ein teilweise privat und unternehmerisch genutztes Gebäude vollständig dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuordnen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie Sie auch als Inhaber eines Ingenieur- oder Architekturbüros in den Genuss des Vorsteuerabzugs kommen können. |
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