01.04.2004 · Fachbeitrag · Gemischt genutzte Gebäude
Finanzämter zahlen Vorsteuer nicht aus
| Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die volle Vorsteuer aus der Anschaffung/Herstellung eines Gebäudes geltend gemacht werden kann, das zum Teil für private Wohnzwecke und zum Teil unternehmerisch genutzt wird (Urteil vom 8.5.2003, Az: C-269/00; Abruf-Nr. 030777). Der Bundesfinanzhof hat mittlerweile entsprechend entschieden (Urteil vom 24.7.2003, Az: V R 39/99; Abruf-Nr. 032225). Viele Finanzämter weigern sich jedoch, die Entscheidung umzusetzen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren müssen. |
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