01.06.2004 · Fachbeitrag · Gemischt genutzte Gebäude
Finanzverwaltung zieht beim Vorsteuerabzug die Daumenschrauben an
| Die Umsetzung der positiven Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden lässt auf sich warten. Derzeit versucht das Bundesfinanzministerium (BMF) mit Erlassen zu verhindern, dass Betroffene die Vorsteuer aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten ihrer gemischt genutzten Gebäude geltend machen und nur einen geringfügigen Betrag als "Eigenverbrauch" der Umsatzsteuer unterwerfen. |
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