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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · Gemischt genutzter Betriebs- Pkw

    Vorsteuer wieder zu 100 Prozent abziehen

    | Bei der Anschaffung von privat genutzten Betriebs- Pkw kann seit dem 1. Januar 2003 die volle Vorsteuer geltend gemacht werden. Das gilt auch für die laufenden Fahrzeugkosten. Denn seit diesem Zeitpunkt ist die Bundesregierung vom Rat der Europäischen Union (EU) nicht mehr ermächtigt, nur die Hälfte der Vorsteuer zum Abzug zuzulassen. |