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  • · Fachbeitrag · Auftragsbeschaffung

    Energetische Gebäudesanierung: Bauherren zur neuen Steuerförderung jetzt gut beraten

    | Der Gesetzgeber hat ein neues steuerliches Förderprogramm installiert, um durch die energetische Sanierung von Eigenheimen etwas zum Klimaschutz beizutragen. Als Architekt oder Ingenieur haben Sie zwar werkvertraglich keine Pflicht, die Voraussetzungen zu schaffen, dass Ihre Bauherren solche Förderprogramme nutzen und Steuern sparen können. Sie müssen aber die wirtschaftlich-finanziellen Belange Ihrer Bauherren im Auge haben. Folglich sollten Sie auch über das neueste (steuerliche) Förderprogramm Bescheid wissen, das seit dem 01.01.2020 gilt. |

    Der neue § 35c Einkommensteuergesetz und seine Ziele

    Das Förderprogramm ist in § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) im „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ geregelt (Abruf-Nr. 213348). Der neue § fördert energetische Sanierungen selbstgenutzter Wohngebäude mit einem progressionsunabhängigen Steuerabzug. Damit soll das Ziel unterstützt werden, die Treibhausgase bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Die Förderung ergänzt die „bestehende Förderkulisse“ (z. B. KfW-Darlehen). Dadurch, dass man Aufwendungen direkt von der Steuerschuld abziehen kann, will der Gesetzgeber sicherstellen, dass

    • möglichst viele Eigenheimbesitzer von der Maßnahme profitieren und