01.10.2006 | Gesetzesänderungen
„Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ ist in Kraft
Arbeitgeber müssen ab sofort das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AAG) beachten. Das AGG will Benachteiligungen und Belästigungen in der Arbeitswelt verhindern bzw. ahnden. Damit greift das AGG in den gesamten Bereich der Personalarbeit ein. Arbeitgeber müssen jede Entscheidung – das „heißeste Eisen“ ist die Einstellung neuer Mitarbeiter – im Lichte des AGG prüfen.
Unser Service: Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte in einem Beitrag zusammengefasst. Sie finden ihn im Online-Service (www.iww.de) unter der Abruf-Nr 062864. Dort erhalten Sie unter der Abruf-Nr. 062815 auch den Gesetzestext zum AGG.
Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 2 | ID 95742