02.07.2010 | GmbH
Antrag auf Teileinkünfteverfahren kann sich lohnen
Immer mehr Planungsbüros werden als GmbH geführt. Für Gesellschafter ist folgende Information interessant: Gewinnausschüttungen sind mit dem Einbehalt der Abgeltungsteuer ab 2009 grundsätzlich abschließend besteuert. GmbH-Gesellschafter können aber Gewinnausschüttungen auf Antrag auch individuell nach dem Teileinkünfteverfahren (60 Prozent der Einkünfte sind steuerpflichtig) versteuern. Weil im Gegenzug dann auch 60 Prozent der Werbungskosten geltend gemacht werden können, kann sich der Antrag insbesondere bei hohen Werbungskosten lohnen. Die Option können GmbH-Gesellschafter jetzt erstmals für das Jahr 2009 in Anspruch nehmen.
Unser Tipp: Die Inanspruchnahme des Teileinkünfteverfahrens kann zu einer Steuerersparnis von mehreren tausend Euro führen. Wir haben deshalb im „Online-Service“ in „myIWW“ (www.iww.de) einen Beitrag (inklusive Berechnungsbeispiel) für Sie vorbereitet. Sie finden den Beitrag im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen“ - Stichwort: „GmbH: Antrag auf Teileinkünfteverfahren“.