01.07.2007 | GmbH-Beteiligung
Stellen Ausgaben für Gutachten Werbungskosten dar?
Bevor man sich an einer größeren Planungs-GmbH beteiligt, macht es Sinn, ein Gutachten einzuholen, das aufzeigt, welchen aktuellen Wert das Unternehmen hat und welche Erträge und Potenziale für die Zukunft zu erwarten sind. Wenn Sie ein solches Gutachten beauftragen, sollten Sie wissen, dass die Gutachtenkosten keine sofort abziehbaren Werbungskosten darstellen, sondern Anschaffungsnebenkosten für die GmbH-Beteiligung. (Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.3.2007, Az: VIII R 62/05). (Abruf-Nr. 071892)
Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 2 | ID 111649