01.07.2003 · Fachbeitrag · GmbH
Gewinnausschüttungen müssen neu geplant werden
| Vom „Steuervergünstigungsabbaugesetz“ ist zwar nicht viel übrig geblieben, der Rest kann es aber in sich haben. Betroffen sind in erster Linie Büros, die als GmbH geführt werden: Bis zum 31. Dezember 2005 kann nämlich bei Gewinnausschüttungen kein Körperschaftsteuerguthaben mehr entnommen werden. Und ab dem 1. Januar 2006 ist eine Entnahme nur noch bis zu einem bestimmten Höchstbetrag möglich. Unser Service: Es gilt jetzt, Gewinnausschüttungen richtig zu planen. Wir helfen Ihnen dabei. Wir haben einen Beitrag mit allen wichtigen Informationen und Gestaltungshinweisen zur Rettung von Anrechnungsguthaben erarbeitet. Den Beitrag finden Sie im Online- Service unter „Arbeitshilfen“. Wie Sie dorthin gelangen, erfahren Sie in dieser Ausgabe auf der Rückseite der Seite 19 unter „Online- Service“. |
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