01.10.2007 | GmbH ist der große Gewinner
Diese neuen Steuer-Regeln gelten ab 1. Januar 2008 für Ihr Unternehmen
Mit der Zustimmung des Bundesrats am 6. Juli 2007 hat das „Gesetz zur Unternehmensteuerreform 2008“ die letzte Hürde genommen. Nachfolgend fassen wir kurz zusammen, was auf Sie und Ihr Planungsbüro ab dem 1. Januar 2008 zukommen wird.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Bevor wir Sie über die wichtigsten Neuerungen in Stichwortform informieren, ein Wort vorweg: Alle Fachleute sind sich einig, dass die GmbH der große Gewinner der Steuerreform ist. Auch für Planungsbüros wird die GmbH deshalb ab kommendem Jahr noch interessanter.
Degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung (AfA) in Höhe von derzeit bis zu 30 Prozent entfällt für alle Wirtschaftsgüter, die ab dem 1. Januar 2008 angeschafft oder hergestellt werden (§ 6 Absatz 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz neu [EStG]).
Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind künftig sofort als Betriebsausgabe abzuziehen (kein Wahlrecht mehr!), wenn ihre Anschaffungs-/Herstellungskosten maximal 150 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen haben.
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