· Fachbeitrag · Büroführung
Investitionen ins Büro: So sparen Sie über die neue degressive AfA und Sonder-AfA Steuern
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Wenn Sie in Anlagevermögen (z. B. Pkw oder Büroausstattung) investieren, ergibt sich Ihr Betriebsausgabenabzug erst über die Abschreibung. Das Wachstumschancengesetz (WCG) eröffnet Ihnen hier ab 2024 neue Spielräume, um die Steuerlast nach Ihrer Gewinnsituation zu gestalten. Diese Möglichkeit bieten Ihnen die neue degressive Abschreibung und die verbesserte Sonderabschreibung. PBP zeigt, von welchen Wahlrechten Sie profitieren und wie Sie die Abschreibungen optimal kombinieren. |
Der Grundsatz: Die lineare Abschreibung
Ohne Sonderregelungen haben Sie keine Wahlmöglichkeit, wie Sie bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens abschreiben. § 7 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) schreibt vor, dass die Anschaffungskosten linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen sind. Diese Nutzungsdauer ist den amtlichen AfA-Tabellen zu entnehmen, die Sie auf der Internetseite des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen → Steuern → Steuerverwaltung & Steuerrecht → Betriebsprüfung finden. Bei der Abschreibung ist zu beachten, dass sie im Jahr der Anschaffung nur zeitanteilig gewährt wird (§ 7 Abs. 1 S. 4 EStG).
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Ein Planer hat sein Büro erneuert und im Mai 2024 einen neuen höhenverstellbaren Schreibtisch für netto 2.500 Euro angeschafft.
Lösung: Ein Schreibtisch fällt unter die Rubrik Büroausstattung. Damit beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 13 Jahre und die lineare Abschreibung jährlich 192 Euro (2.500 Euro/13 Jahre). Im Jahr der Anschaffung, wird die Abschreibung nur zeitanteilig mit 128 Euro gewährt (192 Euro/12 x 8 Monate). |
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