01.06.2001 · Fachbeitrag · Grundsteuer
Schwimmbecken rechtfertigt höhere Belastung nicht
| Ein Schwimmbecken im Keller mit einer Wasseroberfläche von 28 Quadratmetern macht ein Einfamilienhaus noch nicht zu einer besonders exklusiv ausgestatteten Immobilie. Auch bei diesem Haus muss der für die Grundsteuer maßgebliche Einheitswert nach dem Ertragswert- und nicht nach dem ungünstigeren Sachwertverfahren ermittelt werden. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig