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  • 30.10.2009 | Haftpflichtversicherung

    Wichtiges zur Selbstbeteiligung im Schadenfall

    Weil in der Praxis erhebliche Unsicherheiten zum Selbstbehalt im Schadenfall bestehen, hat Daniel Rumpf, Versicherungsfachmann von HDI Gerling in einer Presseinformation wichtige Fragen zur Selbstbeteiligung in der Betriebshaftpflicht beantwortet:  

    • Die Höhe der Selbstbeteiligung ist Verhandlungssache zwischen Versicherer und Planer. In der Regel liegt sie bei 2.556 Euro.
    • Die Selbstbeteiligung fällt bei einem Versicherungsfall pro Verstoß an. Das bedeutet, dass die Selbstbeteiligung bei zwei Verstößen an einem Bauvorhaben (zum Beispiel Bauleitungsfehler bei der Überwachung von Abdichtungsarbeiten und Planungsfehler bei der Dachneigung) zwei Mal zur Anwendung kommt. Im Beispielsfall betrüge die Selbstbeteiligung also 5.112 Euro.
    • Planungsbüros sollten außerdem darauf achten, dass die Selbstbeteiligung im Vertrag zweifach maximiert ist. Dann muss das Büro maximal die zweifache Selbstbeteiligung zahlen, auch wenn die Anzahl der Verstöße bei dem Bauvorhaben höher lag.
    Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 1 | ID 131184