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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Haftung

    Die Risiken vereinfachter Genehmigungsverfahren

    | Nun ist es amtlich: Planer tragen beim vereinfachten Genehmigungsverfahren ein deutlich höheres Haftungsrisiko als zu Zeiten, in denen es noch für jede Planung eine amtliche Baugenehmigung gab. Obwohl keine Einzelprüfung des Bauantrags durch das Bauamt mehr erfolgt, haften Sie für die Einhaltung der Vorschriften des öffentlichen Baurechts uneingeschränkt weiter. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. Das vereinfachte Genehmigungsverfahren stellt lediglich eine Vereinfachung des Verwaltungsablaufs dar, aber keine inhaltliche Vereinfachung bei Baubestimmungen. Aus einem problemlos abgelaufenen vereinfachten Genehmigungsverfahren kann nicht geschlossen werden, dass die eingereichte Planung dem öffentlichen Baurecht entspricht, so der BGH. Im konkreten Fall hat er einem Auftraggeber vollen Schadensersatz zugesprochen, weil die Trennwände zwischen zwei Doppelhäusern nicht den Brandschutzanforderungen entsprachen und wieder abgetragen werden mussten. |