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  • 01.03.2006 | Haftung

    Für wen erbringt der Planer seine Bauüberwachung?

    Ein Architekt oder Fachplaner erbringt seine Bauaufsicht gegenüber dem Bauherrn und nicht gegenüber dem Bauunternehmen. Verantwortet das Bauunternehmen den Baumangel durch eine mangelhafte Ausführung selbst, kann es die Haftung nicht im Innenverhältnis auf den Planer mit dem Argument überwälzen, er habe seine Aufsichtspflicht verletzt. (Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 1.12.2005, Az: 8 U 161/05) (Abruf-Nr. 060091)  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 1 | ID 95532