01.12.2006 | Haftung
Haftung für Ausführungsmängel erfolgreich abwehren
Die steigende Zahl der Baumängelprozesse und die harten Reaktionen der Berufshaftpflichtversicherungen zwingen alle Planer, sich mit dem Thema Baumängel intensiv auseinanderzusetzen. In vielen Fällen werden Planer bei Ausführungsmängeln zu Schadenersatzbeträgen verurteilt, die einer fachgerechten Prüfung nicht ansatzweise standhalten. Qualifiziert beratene Ingenieure und Architekten können hohe Schadensforderungen dagegen beträchtlich reduzieren.
Unser Service: Um Sie optimal auf die Abwehr solcher Ansprüche vorzubereiten, starten wir mit der Januar-Ausgabe eine Beitrags-Serie zum professionellen Umgang mit Planungsmangelvorwürfen.
Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 1 | ID 95792