01.02.2001 · Fachbeitrag · Haftung
Leistungsprüfung vor Freigabe von Teilzahlungen
| Als bauleitender Architekt müssen Sie in Abschlagsrechnungen auch prüfen, ob Teilleistungen mangelfrei erbracht worden sind. Das Oberlandesgericht Celle verurteilte kürzlich einen bauleitenden Architekten zur Zahlung von Schadenersatz, weil er individuell hergestellte Fenster nicht geprüft hatte, bevor er die Rechnung zur Zahlung freigab. Erst nachdem sein Auftraggeber die Rechnung des Bauunternehmers gezahlt hatte, stellt der Architekt erhebliche Mängel fest. Vom Bauunternehmer konnte aber keine Mängelbeseitigung mehr gefordert werden, weil dieser insolvent geworden war. (Urteil vom 23.5.2000, Az: 16 U 182/99) (Abruf-Nr. 010071) |
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