01.06.2001 · Fachbeitrag · Haftung
Mängelbeseitigung auch nach Kündigung zulässig
| Kündigt der Bauherr einen Planungsvertrag wegen fehlerhafter Planung, stellte sich bisher die Frage, ob Sie selbst die Beseitigung des Mangels organisieren dürfen. Nun hat der Bundesgerichtshof die Antwort gegeben. Sie sind auch nach der Vertragskündigung berechtigt, sich um die Beseitigung von Planungsmängeln, die noch während der Vertragslaufzeit entstanden sind, selbst zu kümmern. Hält sich Ihr Bauherr nicht daran, können Sie Ihm einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht entgegenhalten. |
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