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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Haftung

    Planer müssen sich auch um Details kümmern

    | Die Wärmeschutzvorschriften werden immer komplizierter. Diese Entwicklung macht auch vor dem Sachbearbeiter im Planungsbüro nicht Halt. Ein vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedener Fall zeigt die Bedeutung von Planungsdetails: Der Architekt hatte bei Verwendung von Porotonsteinen nicht gleichzeitig die erforderliche Mörtelqualität ausgeschrieben. Daraufhin verwendete der Bauunternehmer Normalmörtel. Bei knapp gewählten Mauerwerksquerschnitt führte allein die Verwendung des Normalmörtels zur Unterschreitung der Mindestwerte nach der alten Wärmeschutzverordnung. Die Folge: Der Architekt wurde für ein im Hausinnern sichtbar gewordenes Raster der Fugen des Außenmauerwerks haftbar gemacht. |