01.07.2004 · Fachbeitrag · Haftung
Planungsmängel: Wer haftet bei getrennter Vergabe?
| Die Aussage des letzten Satzes aus dem vorherigem Artikel (bauüberwachendes Büro hat größere Haftungsrisiken als das "nur planende Büro") wird auch durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle aus dem November 2001 bestätigt. Diese ist rechtskräftig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Celler Urteil zurückgewiesen hat (Beschluss vom 13.11.2003, Az: VII ZR 439/01). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig