01.04.2001 · Fachbeitrag · Haftung
Schon das Schadensrisiko ist ein Mangel
| Entsteht durch Ihre fehlerhafte Planung ein Mangel am Bauwerk und damit ein Schaden, müssen Sie dafür Schadenersatz leisten. Das ist bekannt und geltende Rechtsprechung. Neu - und für Sie wichtig - ist die Ansicht des Oberlandesgerichts Brandenburg. Danach können Sie auch haften, ohne dass ein konkreter Schaden eingetreten sein muss. Und das kann leicht passieren: Entspricht eine Baumethode oder ein Baumaterial nicht den anerkannten Regeln der Technik, resultiert daraus ein Schadensrisiko. Dieses allein stelle, so die Richter, schon einen Bauwerksmangel dar und verpflichte den Architekten zum Schadenersatz. |
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