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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · Haftung

    Schummeln beim Bauantrag und mündliche Zusagen der Behörde bergen hohe Risiken

    | Haftungsgefahren lauern für den Architekten bald an jeder Ecke. Heute wollen wir zwei Tatbestände beleuchten, die bisher nicht so sehr im Rampenlicht standen: Die Haftung fürs "Schummeln" beim Bauantrag und die Haftung für mündliche Zusagen des Bauamts, die nachher widerrufen werden. |