01.09.2001 · Fachbeitrag · Haftung
Verkürzung der Gewährleistung gegenüber Kaufleuten?
| Architekten- oder Ingenieurverträge unterliegen der fünfjährigen Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Gelegentlich stellt sich die Frage, ob diese Frist - zum Beispiel analog der VOB - wenigstens gegenüber Vollkaufleuten auf zwei Jahre verkürzt werden kann. |
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