01.08.2003 · Fachbeitrag · Haftung
Wie haftet der Auftraggeber für Eigenleistungen?
| Eigenleistungen sind nicht nur im Wohnungsbau anzutreffen. Auch Bauabteilungen von gewerblichen Auftraggebern erbringen solche Leistungen mit eigenem Personal. Interessant werden diese Fälle, wenn Baumängel auftauchen. So mancher Auftraggeber versucht sich, aus der Verantwortung zu stehlen. Das könnte künftig schwerer fallen. Der Bundesgerichtshof hat nämlich noch einmal klargestellt, dass ein Auftraggeber, der Eigenleistungen erbringt, die gleichen Pflichten hat wie ein Bauunternehmer. Insbesondere muss er Vorleistungen anderer Unternehmen prüfen, auf denen er aufbauen will. Vernachlässigt er diese Sorgfalts- und Prüfungspflichten, hat er einen Anteil am Verschulden, wenn das Werk Mängel aufweist. (Urteil vom 8.5.2003, Az: VII ZR 205/02) (Abruf-Nr. 031312) |
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