01.11.2006 | Haftungslage wird übersichtlicher
Neue Urteile zur Kostenobergrenze
Die als Beschaffenheitsvereinbarung festgelegte Kostenobergrenze hängt oft genug wie ein Damoklesschwert über den Planern. Zwei aktuelle Urteile haben die Lage etwas übersichtlicher gemacht.
Unwirksam vereinbarte Kostenobergrenze
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat entschieden, dass nicht alle Vertragsvereinbarungen zu Baukosten als Kostenobergrenze angesehen werden können. Die Richter haben drei Punkte klargestellt (Urteil vom 28.9.2006, Az: 14 U 201/05; Abruf-Nr. 063138).
Beratungspflicht ernst nehmen
Achten Sie aber darauf, dass Kostenermittlungen, die Sie erstellen, immer die sachgemäßen Kosten enthalten. Nur damit erfüllen Sie Ihre Beratungspflicht gegenüber Ihrem Auftraggeber.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig