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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Heißes Eisen

    Kein Gewinnzuschlag bei unterjähriger Auflösung der Ansparrücklage?

    | Die schwache Konjunktur sorgt dafür, dass viele Unternehmen geplante Investitionen auf Eis legen oder gar davon Abstand nehmen. Das hat auch Auswirkungen auf eine Ansparrücklage, die für die geplante Investion in der Vergangenheit gebildet wurde. Heiß diskutiert wird die Frage: Kann ein Einnahmen- Überschuss- Rechner durch die unterjährige Auflösung einer Ansparrücklage den Gewinnzuschlag nach § 7g Absatz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) vermeiden? |