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  • 01.10.2009 | HOAI 2009

    Die Bestandsaufnahme erlebt in der Neuen HOAI eine Renaissance

    von Dipl.-Ing. und Architekt Klaus D. Siemon, ö.b.u.v. SV für Honorare und Leistungen der Architekten, Osterode/Harz

    Die Bestandsaufnahme beim Bauen im Bestand fristete in den letzten Jahren ein bescheidenes Dasein. Das ändert sich im Zeitalter der HOAI 2009. Künftig nimmt die Bestandsaufnahme eine bedeutende Rolle im Planungsprozess ein. Erfahren Sie deshalb nachfolgend, wie eine für den Projekterfolg wichtige Bestandsaufnahme vereinbart werden kann und welches Honorar angemessen ist.  

    Neue Ausgangslage ist für Planer positiv

    Die HOAI 2009 regelt, dass Honorare für besondere Leistungen frei vereinbart werden dürfen. Damit ist die Honorarvereinbarung für die besondere Leistung „Bestandsaufnahme“ nicht mehr an die Schriftform gebunden. Auch bei mündlicher Vereinbarung kann ein angemessenes Honorar abgerechnet werden.  

     

    Das Problem für die Praxis ist, dass es für besondere Leistungen keine Honorarermittlungsregelungen gibt. Das führt dazu, dass Auseinandersetzungen um die Höhe des Honorars entstehen könnten.  

     

    Vier mögliche Arten der Vereinbarung

    In der Praxis stehen vier Alternativen der Leistungs- und Honorarvereinbarung am häufigsten an:  

    1. Schriftliche Leistungs- und Honorarvereinbarung
    2. Schriftliche Leistungs- ohne Honorarvereinbarung
    3. Mündliche Leistungs- und Honorarvereinbarung
    4. Mündliche Leistungs- ohne Honorarvereinbarung