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  • 01.02.2010 | HOAI 2009

    Fallstricke beim Zuschlag für Umbau und Modernisierung

    Die neuen Regelungen zum Zuschlag für Umbauten und Modernisierungen sind mit Fallstricken versehen. Der Verordnungstext regelt den Zuschlag nämlich zweideutig:  

    • Einerseits wird bei fehlender schriftlicher Vereinbarung ab Honorarzone 2 ein Zuschlag von mindestens 20 Prozent des Grundhonorars festgelegt (§ 35 Absatz 1 Satz 2).
    • Andererseits ist in § 35 Absatz 1 Satz 1 HOAI der Zuschlag bei Umbauten und Modernisierungen lediglich als Kann-Vorschrift geregelt.

    Damit ist der Vereinbarung der Höhe des Zuschlags erheblicher Freiraum eingeräumt. Denn die Kann-Bestimmung ist nicht zwingend. Folge: Sie sollten sich darauf einstellen, dass das auch Ihre Auftraggeber wissen und sich auf Vertrags- und Honorarvereinbarungen entsprechend vorbereiten.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 2 | ID 133251