02.07.2010 | Hohes Risiko
Fertigstellungsbescheinigungen für Bauträger haben es in sich
Die Erstellung von Fertigstellungsbescheinigungen für Bauträger ist dermaßen risikoreich, das man sich überlegen sollte, ob es überhaupt Sinn macht, diese Leistung anzubieten. Das lehrt eine Entscheidung des Kammergerichts (KG) Berlin.
Der konkrete Fall
Ein Ingenieur hatte im Auftrag eines Bauträgers eine Fertigstellungsbescheinigung für den Bau eines Wohngebäudes erstellt. Diese Bescheinigung wurde den Kunden des Bauträgers vorgelegt, um die Fertigstellung zu testieren. Diese entrichteten daraufhin die Kaufpreise für die Wohnungen an den Bauträger.
Später stellt sich heraus, dass das Bauwerk Mängel aufwies. Die Wohnungseigentümer verlangten nicht nur vom Bauträger sondern auch vom Ingenieur Schadenersatz, weil dessen Fertigstellungsbescheinigung offenbar falsch war.
Die Entscheidung
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig