01.02.2002 · Fachbeitrag · Honorar
Abrechnung von landschaftsplanerischen Leistungen
| Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat klargestellt, wie die in der HOAI nicht ausdrücklich erfassten Abgrabungs-, Rekultivierungs oder Herrichtungspläne im Maßstab 1:1000 abzurechnen sind. Im vorliegenden Fall waren die Pläne zur Genehmigung einer Einrichtung zur Gewinnung/Abgrabung von Kies und Sand erforderlich. Die Pläne enthalten nach Ansicht der Richter inhaltlich Leistungen, die den landschaftspflegerischen Begleitplänen zu Vorhaben entsprechen, die den Naturhaushalt, das Landschaftsbild oder den Zugang zur freien Natur beeinträchtigen können. Deshalb können sie nach § 43 Absatz 2 Nummer 3 HOAI abgerechnet werden. (Urteil vom 26.10.2001, Az: 22 U 75/01) (Abruf-Nr. 020089) |
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