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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · Honorar

    Anforderungen an eine Abschlagsrechnung

    | Eine Abschlagsrechnung muss im Hinblick auf die Prüffähigkeit die gleichen Anforderungen erfüllen wie eine Schlussrechnung. Ist das nicht der Fall, ist die Rechnung nicht fällig. Das hat das Oberlandesgericht Celle in einer aktuellen Entscheidung klargestellt. Unser Tipp: Bei Abschlagsrechnungen entzündet sich der Streit mit dem Auftraggeber meist an der Höhe und vor allem der Aufstellung der anrechenbaren Kosten. Hier werden in der Praxis schwere Fehler gemacht. Vermeiden Sie diese. Bauen Sie Ihr Rechnungswesen so auf, dass jede Abschlagsrechnung auf richtige anrechenbare Kosten zurückgreift und Ihr Auftraggeber die Rechnung somit nachvollziehen kann. (Urteil vom 25.2.2003, Az: 14 U 151/01) |