01.04.2001 · Fachbeitrag · Honorar
Anrechenbare Kosten in Leistungsphase 4
| Wenn Sie nur mit der Kostenschätzung und der Genehmigungsplanung beauftragt sind, reicht es für die Prüffähigkeit Ihrer Schlussrechnung aus, wenn Sie die anrechenbaren Kosten für die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) anhand der Kostenschätzung gemäß DIN 276 ermitteln. Eine Kostenberechnung ist in diesem Fall - so das Oberlandesgericht Düsseldorf - nicht erforderlich. Begründung: Die Kostenberechnung muss in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) erstellt werden. Wenn Sie isoliert mit der Kostenschätzung und der Genehmigungsplanung beauftragt sind, zählt diese Leistung nicht zu Ihrem Auftragsinhalt. (Urteil vom 19.12.2000, Az: 21 U 38/00, OLG-Report 2001, 109) (Abruf-Nr. 010419) |
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