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  • 01.11.2005 | Honorar

    Einzelbewertungstabellen gerichtlich anerkannt

    In den Ausgaben Januar bis Mai 2004 haben wir Bewertungstabellen für die Bewertung von Einzelleistungen der Grundleistungen aller wichtigen Planbereiche veröffentlicht („Siemon-Tabellen“). Diese Tabellen können Sie unter anderem bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, bei Teilbeauftragungen, bei Wiederholungsleistungen oder bei Kündigungen anwenden. Die Einsicht, dass diese Tabellen eine wirksame Hilfestellung sind, setzt sich immer mehr durch. So hat das Oberlandesgericht Celle jüngst festgestellt, dass für die Bewertung nur teilweise erbrachter Grundleistungen auf Bewertungstabellen als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden kann.  

    Der Haken dabei ist, dass auch Auftraggeber die Tabellen anwenden können, falls Sie die eine oder andere vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht haben.  

    Unser Service: Als Abonnent des „Wirtschaftsdienst“ finden Sie die Tabellen im Online-Service (www.iww.de) unter der Rubrik „Arbeitshilfen“. (Urteil vom 16.6.2005, Az: 14 U 247/04) (Abruf-Nr. 053026)  

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2005 | Seite 1 | ID 111914