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  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Honorar

    Funktionale Leistungsbeschreibung als Einzelleistung

    | Erfreuliche Klarstellung für Planer, die die Erstellung von Ausschreibungen als Leistungsschwerpunkt haben, bringt eine Entscheidung des Landgerichts München I: Auch eine isoliert in Auftrag gegebene funktionale Ausschreibung wird nach HOAI vergütet. Die funktionale Ausschreibung stellt eine die Grundleistungen ersetzende besondere Leistung dar, und kann damit nach dem Prozentsatz der Grundleistungen abgerechnet werden. Erbringen Sie also eine funktionale Ausschreibung auf Basis der Planung eines anderen Büros, können Sie die Leistungen nach den Honorarsätzen der Leistungsphase 6 der jeweiligen Planbereiche der HOAI abrechnen. Umgekehrt müssen Planer, die Ausschreibungsleistungen von einem auf Ausschreibungen spezialisierten Subplaner erbringen lassen, sich darauf einrichten, dass dieser ebenfalls das entsprechende Honorar abrechnen darf. |