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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Honorar

    Genehmigungsplanung bei abgelehntem Bauantrag

    | Immer wieder werden Bauvorhaben nach Ablehnung des Bauantrags abgebrochen und das Honorar für Planungsleistungen nicht gezahlt, weil die Planung für den Auftraggeber nicht mehr verwendbar ist. Als Planer, der auf sein Honorar pocht, sitzen Sie zwischen zwei Stühlen: Einerseits ist Ihre Planung so vorzunehmen, dass sie genehmigungsfähig ist. Andererseits gibt es eine Reihe von Fällen, in denen zu Planungsbeginn noch gar nicht absehbar ist, ob das gewollte Bauvorhaben an der ausgewählten Örtlichkeit überhaupt genehmigungsfähig ist. Diese Fälle häufen sich mit der Zunahme der öffentlich rechtlichen Vorschriften zu Naturschutz, Lärmemission, Gewerberecht, städtebaulichen Gestaltungsvorschriften, Denkmalschutz usw. |