01.09.2002 · Fachbeitrag · Honorar
Honorarvergleich statt teurem Gerichtsstreit
| Dieser Fall ist sicherlich jedem von Ihnen bekannt: Nach der Beendigung Ihrer Architektentätigkeit gibt es mit dem Auftraggeber Auseinandersetzungen über die Höhe Ihres Honorars. Weil Sie keine Lust auf einen teuren und langwierigen Streit vor Gericht haben, suchen Sie nach einer gütlichen Einigung. Einen erfreulich unbürokratischen Lösungsweg hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Juni vergangenen Jahres gewiesen: Es kann nachvertraglich eine Pauschalzahlung vereinbart werden, mit der alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten sind. Einigen sich beide Parteien auf eine solche Streitbeilegung durch außergerichtlichen Vergleich, ist es nicht mehr erforderlich, eine prüffähige Schlussrechnung einzureichen. Ein außergerichtlicher Vergleich, so die Bundesrichter, berührt die strengen Anforderungen des § 4 HOAI nicht mehr. (Urteil vom 21.6.2001, Az: VII ZR 435/99) (Abruf-Nr. 021033) |
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