01.05.2003 · Fachbeitrag · Honorar nach Kündigung
60/40-Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zulässig
| Die legendäre 60/40-Klausel bei der Abrechnung vorzeitig gekündigter Planungsverträge ist doch nicht tot! Für ihre Auferstehung hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gesorgt (Urteil vom 30.4.2002, Az: 23 U 182/01; Abruf-Nr. 030366). Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie die Entscheidung im Gesamtzusammenhang „Kündigungshonorar“ zu sehen ist. Am Ende des Beitrags haben wir außerdem eine Checkliste für Sie vorbereitet. Aus dieser können Sie ersehen, wie Sie das Honorar für nicht erbrachte Leistungen in jeder denkbaren Kündigungssituation berechnen. |
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