01.04.2004 · Fachbeitrag · Honorar
Pauschalhonorar nachträglich korrigierbar
| Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat bekräftigt, dass Pauschalhonorare nur dann Gültigkeit haben, wenn sie schriftlich auf einer Vertragsurkunde vereinbart sind. Unwirksam ist eine solche Vereinbarung, wenn sie die Mindestsätze der HOAI unterschreitet. Gleiches gilt - so das OLG - für wechselseitige Auftrags- und Bestätigungsschreiben, die an die Stelle einer schriftlichen Vereinbarung treten. In allen Fällen gelten die Mindestsätze als vereinbart. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig