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  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Honorar

    Wann kommt ein Architektenvertrag zu Stande?

    | Bei abgebrochenen Planungen wird von Bauherrn die Honorarzahlung oft mit dem Argument abgelehnt, es sei keine Honorarvereinbarung getroffen worden. Damit brauchen Sie sich nicht abfinden. Auch ohne Honorarvereinbarung dürfen Sie vereinbarungsgemäß erbrachte Leistungen nach HOAI abrechnen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf klargestellt. Nicht die Honorarvereinbarung besiegele das zu Stande kommen eines Planungsvertrags, sondern einzig und allein der rechtsgeschäftliche Bindungswille beider Parteien. |