01.05.2004 · Fachbeitrag · Honoraranspruch ja oder nein
Beratung nach Abschluss der Baumaßnahme
| Immer wieder werden Planungsbüros nach Abschluss der Leistungen aufgefordert, Bauherrn zur Seite zu stehen, die mit ausführenden Unternehmen vor Gericht über die Höhe der Vergütung streiten. Am Ende steht für die Planer die Frage nach dem Honorar f ür diese Leistungen. Für den Bauherrn geht es darum, dieses Honorar als erstattungsfähig beim Gericht durchzusetzen (§ 91 Absatz 1 Zivilprozessordnung). Zu beiden Fragestellungen hat das Kammergericht Berlin Stellung genommen (Beschluss vom 29.4.2003, Az: 1 W 7886/00; Abruf-Nr. 041028). |
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