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  • 01.08.2006 | Honorarermittlung nach § 10 Absatz 3a HOAI

    Amtlich anerkanntes Verfahren erleichtert die Ermittlung der anrechenbaren Kosten

    von Dipl.-Ing. und Architekt Klaus Dieter Siemon, o.b.u.v. SV für Honorare und Leistungen der Architekten, Osterode/Harz

    Vielen Planungsbüros fällt es ausgesprochen schwer, in Vertragsgesprächen die anrechenbaren Kosten nach §10 Absatz 3a HOAI auf dem Verhandlungswege durchzubringen. In der Juli-Ausgabe haben wir Ihnen deshalb gezeigt, wie Sie Auftraggeber davon überzeugen, dass und wie sie davon profitieren, wenn der Wert mitverarbeiteter vorhandener Bausubstanz zu den anrechenbaren Kosten gehört.  

     

    Die zweite Hürde, an der in der Praxis die Honorierung nach § 10 Absatz 3a oft scheitert, besteht darin, dass Auftraggeber Berechnungsverfahren nicht anerkennen. Dies geschieht nicht zuletzt aus dem Grund, weil sie die Ermittlung des Werts der anrechenbaren Kosten nicht nachvollziehen können und unsicher sind, ob die Berechnungsverfahren die strengen Anforderungen der eigenen Rechnungsprüfungsinstanzen erfüllen. „Sichere und nachvollziehbare Berechnungsverfahren“ sind deshalb gefragt. Ein solches stellen wir Ihnen auf den nächsten vier Seiten vor.  

    Amtlich anerkanntes Berechnungsverfahren

    Konkret handelt es sich um ein Verfahren zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach § 10 Absatz 3a HOAI für die Objektplanung, die Tragwerksplanung, die Technische Ausrüstung und für Ingenieurbauwerke. Das Verfahren ist vom  

    • Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband entwickelt worden,
    • wird von den Rechnungsprüfungsämtern anerkannt,
    • bringt vom Aufwand und vom Honorarergebnis her ein Ergebnis, das auch aus Sicht der Planer akzeptabel ist und deshalb für Sie als Richtschnur für künftige Honorarabrechnungen dienen kann.

     

    Die Berechnungsformel

    Die anrechenbaren Kosten werden nach folgender Formel berechnet:  

    M x W x WF x LF  

    Dabei gelten folgende Definitionen:

    M:  

    Menge der mitverarbeiteten vorhandenen Bausubstanz in m², m³, Stück  

    W:  

    Wert (ortsübliche angemessene Kosten in Euro)  

    WF:  

    Wertfaktor / Erhaltungszustand  

    LF:  

    Leistungsfaktor (Mitverarbeitung je Leistungsphase)