01.12.2006 | Honorarfallen umgehen
Bei Stufenverträgen kommt es auf die Feinheiten an
Stufenverträge sind geradezu prädestiniert für spätere Honorar-auseinandersetzungen. Diese gehen meist zu Ungunsten der Planer aus. Das gilt vor allem dann, wenn die Honorarregelungen, die in der 1. Stufe vereinbart sind, in der nächsten Stufe unwirksam sind, weil ein paar Kleinigkeiten übersehen wurden.
Lernen Sie deshalb nachfolgend die entscheidenden Kniffe kennen, um Stufenverträge leistungsgerecht abrechnen zu können.
Zwei Arten von Stufenverträgen werden unterschieden
Zunächst sollten Sie sich bewusst machen, dass es zwei Arten von Stufenverträgen gibt.
Kriterien für das Vorliegen einzelner Stufenverträge
Die Abgrenzung der beiden Vertragstypen ist nicht ganz einfach und macht in der Praxis Schwierigkeiten.
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