26.06.2008 | Honorargestaltung
Honorierung von Planungsänderungen: Neuer Sonderdruck
Architekten und Ingenieure haben endlich ein Instrument, um einem der größten Ertragskiller im Planungsbüro, den Mehraufwand für Planungsänderungen, wirksam entgegenzutreten. Ein Zusatzhonorar für Planungsänderungen ist ab sofort nämlich wesentlich leichter durchsetzbar. Dies ist das Resultat einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. März 2008 (Az: VII ZR 208/06), die wir Ihnen in der Juni-Ausgabe schon kurz vorgestellt haben.
Unser Tipp: Damit Sie Planungsänderungen optimal abrechnen, haben wir die bisherige Berichterstattung in einem Sonderdruck zusammengefasst. Lesen Sie darin, wie Sie
- die Voraussetzungen zur Durchsetzung des Zusatzhonorars erfüllen und
- wie Sie das Zusatzhonorar berechnen, damit der Auftraggeber die Rechnung als prüffähig und rechnerisch richtig anerkennen muss.
Unser Service: Sie finden den Sonderdruck in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen“ – Stichwort: „Sonderdruck Abrechnung eines Zusatzhonorars für Planungsänderungen“.