04.05.2011 | Honorarinkasso
Für 0,5 Prozent des Umsatzes gut schlafen: Die Forderungsausfallversicherung der R+V
von Diplom-Volkswirt Günter Göbel und Kai Lehmann, Süddeutscher Lloyd, Spezialmakler für Kredit- und Firmenversicherungen
Gerade wer häufig für wechselnde Auftraggeber tätig und auch im Ausland zugange ist, sollte sich mit einer Forderungsausfallversicherung näher beschäftigen. Aus der Hand voll Marktanbieter stellen wir Ihnen nachfolgend die R+V-Versicherung vor, weil die unser Leser Gerd Schmid, Architekt und geschäftsführender Gesellschafter von form TL ingenieure für tragwerk und leichtbau GmbH anlässlich eines Erfahrungsaustausch-Kreises für Planer am Bau empfohlen hat (lesen Sie dazu auch das Interview auf Seite 20).
Wie zwei Bestandteile der R+V-Versicherung
Die Police der R+V besteht aus zwei Bestandteilen, nämlich einer Forderungsausfallversicherung (Kreditversicherung) und einer Honorarrechtsschutzversicherung.
Die Forderungsausfallversicherung
Die Forderungsausfallversicherung ist keine Police, die im Aktenschrank verstaubt und bei Bedarf hervorgeholt wird, um einen Schaden zu melden. Der Versicherungsschutz lebt von Ihrer aktiven Mitarbeit. Die Versicherung hat drei Ziele:
- Schaden verhindern durch Übernahme von Kreditprüfungs- und Überwachungsaufgaben
- Schaden reduzieren durch Übernahme des Inkasso und des Mahnverfahrens
- Ersatz des trotzdem entstandenen Schadens
Die Honorarrechtsschutzversicherung
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